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Import

ist in der Begriffsbildung des AWG das Verbringen von Sachgütern (und Elektrizität) aus fremden Wirtschaftsgebieten in das eigene sowie das Verbringen von Gütern aus dem Zollverkehr (z.B. aus dem Freihafen) in den Wirtschaftsverkehr des Landes. Import und Export bilden den Außenhandel.

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