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Imparitätsprinzip
ist eine Maßregel zur Bilanzierung von Gewinn und Verlust, der am Bilanzstichtag noch nicht realisiert ist. Es ergibt sich aus dem -GoB und besagt, daß nicht realisierte Gewinne in der Bilanz nicht ausgewiesen werden dürfen, nicht realisierte Verluste jedoch ausgewiesen werden müssen.
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