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Illiquidität
ist die Unfähigkeit einer Unternehmung, den in einem Zeitpunkt zwingend fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Liquidität ist nicht mehr gewährleistet. Ist diese Situation nicht sofort behebbar (z.B. durch neue Kredite), wird das Vergleichs- bzw. Konkursverfahren eröffnet (§ 2 VerglO, § 102 KO). Siehe auch Konkurs.
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