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Hypothek

(engl. mortgage) Die Hypothek ist die Belastung eines Grundstücks (oder Miteigentumanteils an einem Grundstück) in der Weise, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstück zu zahlen ist. Sie gewährt aber kein Recht zum Besitz an dem Grundstück (§§ 1113ff. Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]). Die Hypothek ist akzessorisch, d. h., sie ist in Bestand und Höhe von der gesicherten ä Forderung abhängig. Die Hypothek wird wie alle Grundpfandrechte im Grundbuch eingetragen. Sie endet mit der Befriedigung des p Gläubigers aus dem Grundstück (§ 1181 BGB), Ausfall in der Zwangsversteigerung oder Aufhebung. Es gibt verschiedene Arten von Hypotheken, insbesondere die Brief und Buchhypothek (§ 1116 BGB) und die Gesamt (§ 1132 BGB) und Sicherungshypothek (§ 1184 BGB). Sie war über Jahrzehnte das übliche Instrument zur Immobilienfinanzierung (Finanzierung). Seit etwa 1971 hat sie ihre Bedeutung in der Kreditpraxis verloren, da der Zinssatz (p Zins) nicht mehr für die ganze Laufzeit, sondern nur noch für einen begrenzten Zeitraum (z. B. 5 oder 10 Jahre) festgelegt wird. In der heutigen Bankpraxis wird statt der Hypothek die p Grundschuld als Sicherungsmittel eingesetzt.

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