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Hebel
Kennziffer, die angibt, in welchem Verhältnis ein Optionsschein oder ein anderes Derivat eine Kursbewegung des Basisinstruments nachvollzieht.
Beispiel:
Das Basisinstrument ist eine Aktie mit einem aktuellen Kurs von 80,00 EUR. Der Optionsschein kostet 10,00 EUR und berechtigt zum Bezug einer Aktie. Das Bezugsverhältnis ist 1:1, der Hebel 8 und bedeutet, dass bei einem Anstieg des Aktienkurses um 1 % der Optionsschein um 8 % ansteigt. Diese Hebelwirkung (Leverage) bewirkt in der Regel ein Aufgeld für den Optionsschein. Auch bei anderen wirtschaftlichen Zusammenhängen wird von Hebelwirkung immer dann gesprochen, wenn ein Wert überproportional auf die Veränderung eines anderen Wertes reagiert, so z.B. bei der Fremdfinanzierung.
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