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Hauptversammlung (HV)
Die Hauptversammlung ist ein Organ der Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien, in dem die Aktionäre ihre Rechte ausüben (daher: Parlament der Aktionäre).
Die Aktionäre einer Aktiengesellschaft versammeln sich mindestens einmal jährlich zur Hauptversammlung.
Die Hauptversammlung beschließt
die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates (ausgenommen die Vertreter der Arbeitnehmer),
die Verwendung des Bilanzgewinns,
die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats,
die Bestellung der Abschlußprüfer,
Satzungsänderungen,
Maßnahmen der Kapitalbeschaffung oder Kapitalherabsetzung,
die Bestellung von Sonderprüfern,
über die Auflösung der Gesellschaft sowie
über Fragen der Geschäftsführung, wenn der Vorstand dieses verlangen sollte.
In der Regel erfordern Beschlüsse der Hauptversammlung die einfache Mehrheit, soweit nicht durch Gesetz oder Satzung eine andere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist.
Die Hauptversammlung wird vom Vorstand mit einer Frist von mindestens einem Monat einberufen.
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