Management Lexikon - Wirtschaftslexikon
 
 
Suche im Management-Lexikon
 
 
 
     
  Suche nach Anfangsbuchstaben  
  A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z  
     
 

 

Weitere Begriffe :
Veräußerungsverbot
Teilwert
Eurocheque

Handelswechsel

Gezogener Wechsel, dessen Grundgeschäft die Entgeltzahlung aus einem Handels- oder Dienstleistungsgeschäft ist. Die Deutsche Bundesbank kauft im Rahmen ihres Diskontgeschäftes nur Handelswechsel an. Sie kann zur Kontrolle eine Grundgeschäftserklärung über das zugrunde liegende Geschäft von den Beteiligten verlangen.

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Handelsvertreter
 
Handlungsvollmacht

 

 
 

Rechtliche Hinweise | Impressum
Copyright 2009 - Management-Lexikon - www.manalex.de