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Weitere Begriffe :
Leistung an Erfüllungs Statt, erfüllungshalber
Konkurrenz
Goldene Finanzierungsregel

Handelsvertreter

ist eine Person, die selbständig ein Gewerbe betreibt, dessen Zweck die Vermittlung von Geschäften für einen anderen Unternehmer oder der Abschluß von Geschäften im Namen eines anderen Unternehmers ist. Deswegen unterscheidet man den Vermittlungs- und den Abschlußvertreter. Wer diese Aufgaben unselbständig als Angestellter ausübt, gilt als Reisender. Der Handelsvertreter regelt sich nach §§ 84 ff HGB.

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