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Handelsregister

(engl. trade register, commercial register) Ein Handelsregister ist ein bei den Amtsgerichten geführtes öffentliches Register, das Kaufleute (Kaufmann) und Handelsgesellschaften (Handelsbetrieb) unter ihrer Firma verzeichnet und damit verbundene Rechtsverhältnisse offenkundig macht. Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen gegliedert: In der Abteilung A werden Einzelunternehmen, Personengesellschaften (mit Ausnahme von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts [GbR] und Stiller Gesellschaft) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts verzeichnet; die Abteilung B enthält die Kapitalgesellschaften und die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VvaG). Zusätzlich sind die Handelsregistereintragungen im Bundesanzeiger und mindestens einem anderen Blatt bekannt zu machen. Genossenschaften, eingetragene Vereine (e. V.) und Partnerschaftsgesellschaften werden nicht in das Handelsregister, sondern in das ebenfalls beim Amtsgericht geführte Genossenschafts , Vereins bzw. Partnerschaftsregister eingetragen. Die Einsichtnahme in das Handelsregister und die Handelsregisterakten ist jedermann gestattet. Die Eintragungen genießen öffentlichen Glauben, d. h., für sie besteht die Vermutung der Richtigkeit bis zum Beweis des Gegenteils.

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