Management Lexikon - Wirtschaftslexikon
 
 
Suche im Management-Lexikon
 
 
 
     
  Suche nach Anfangsbuchstaben  
  A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z  
     
 

 

Weitere Begriffe :
Kommunalobligationen
Portfolio
Teilzahlungskredit

Haftung

ist die Verpflichtung einer Person, für eine Schuld einstehen zu müssen (z.B. aus Schadensersatz, § 823 BGB). Dies bezieht sich im allgemeinen auf das Vermögen des Schuldners. In der Wirtschaft ist Haftung die Verpflichtung des Einzelkaufmanns (Einzelfirma) bzw. Gesellschafters, für die Verbindlichkeiten des Unternehmens mit seiner Einlage bzw. in bestimmten Rechtsformen darüber hinaus mit seinem Privatvermögen einzustehen. Haftet ein Schuldner nur mit Teilen seines Vermögens, handelt es sich um beschränkte Haftung (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Siehe auch -GmbH & Co. KG.

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Haftpflichtversicherung
 
Haftungskapital

 

 
 

Rechtliche Hinweise | Impressum
Copyright 2009 - Management-Lexikon - www.manalex.de