|
|
Haftung
ist die Verpflichtung einer Person, für eine Schuld einstehen zu müssen (z.B. aus Schadensersatz, § 823 BGB). Dies bezieht sich im allgemeinen auf das Vermögen des Schuldners. In der Wirtschaft ist Haftung die Verpflichtung des Einzelkaufmanns (Einzelfirma) bzw. Gesellschafters, für die Verbindlichkeiten des Unternehmens mit seiner Einlage bzw. in bestimmten Rechtsformen darüber hinaus mit seinem Privatvermögen einzustehen. Haftet ein Schuldner nur mit Teilen seines Vermögens, handelt es sich um beschränkte Haftung (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Siehe auch -GmbH & Co. KG.
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
|
|
|