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Grundkapital
Das Grundkapital muss bei der Gründung einer Aktiengesellschaft bzw. einer GmbH eingebracht werden muss, in Deutschland sind dies mindestens EUR 50 000.- für eine AG. Im Gegenzug erhalten dann die (Eigentümer-)Aktionäre Aktien des Unternehmens.
Das Grundkapital ist eine feste Größe in der Bilanz und verändert sich im Gegensatz zum Eigenkapital des Unternehmens nicht, es sei denn die Hauptversammlung beschließt eine Erhöhung bzw. eine Senkung des Grundkapitals.
Mit dem Grundkapital haftet ein Unternehmen (wie mit allen anderen Vermögenswerten auch) gegenüber Gläubigern wie Banken oder Lieferanten. Das Aktiengesetz enthält daher zahlreiche Bestimmungen, die die Mindesthöhe des Grundkapitals sichern sollen. Die geleisteten Einlagen dürfen nicht an die Aktionäre zurückgezahlt werden. (Ausnahme: Die Gesellschaft wird aufgelöst und das Grundkapital ist nicht zur Erfüllung von Gläubigeransprüchen erforderlich.)
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