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Außergewöhnliche Belastungen
Warenbörsen

Gewinnwarnung

Unter einer Gewinnwarnung versteht man die Bekanntmachung eines börsennotierten Unternehmens, dass der angepeilte Gewinn nicht erreicht werden wird.
Aktiengesellschaften sind verpflichtet, kursrelevante Fakten und Entwicklungen unverzüglich bekannt zu geben. (z.B. niedrigere Gewinne, drohende Verluste).

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