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Weitere Begriffe :
Eckzins
Typisierung
Sozialprodukt

Gewinnvortrag

Der Gewinnvortrag ist der nach dem Beschluß über die Gewinnverwendung verbleibende Rest des Gewinns einer Kapitalgesellschaft. In der Bilanz wird der Gewinnvortrag als gesonderter Posten ausgewiesen und auf das nächste Jahr übertragen.

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