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Gewinnrücklagen
Gewinnrücklagen sind (Gewinn-)Beträge, welche im laufenden Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet wurden.
Es kann sich dabei um verschiedene Arten von Gewinnrücklagen handeln:
1. gesetzliche Gewinnrücklagen
2. satzungsmäßige Gewinnrücklagen
3. freiwillige (Gewinn-)Rücklagen.
Für große Kapitalgesellschaften ist eine genauere Aufspaltung der Gewinnrücklagen vorgeschrieben, und zwar in die gesetzliche Rücklage, die Rücklage für eigene Anteile,die satzungsmäßigen sowie in andere Gewinnrücklagen.
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