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Gewinnbeteiligung
(engl. profit sharing) Gewinnbeteiligung nennt sich derjenige Anteil am Unternehmensgewinn, der auf den jeweiligen Gesellschafter oder Kapitalgeber entfällt. Fremdkapital ist i. d. R. nicht mit einer Gewinnbeteiligung ausgestattet. Je nach Rechtsform und Satzung erfolgt die Gewinnbeteiligung nach Köpfen, nach dem Kapitalbetrag (z. B. Anzahl und Art der Kapitalanteile) oder in anderer Form. Bei Aktiengesellschaften können die Aktiengattungen (Aktie) mit unterschiedlicher Gewinnbeteiligung ausgestattet sein. Die Vorzugsaktien können mit einer Vorabdividende oder Überdividende (Dividende) versehen sein. Bei der Vorabdividende wird zunächst ein bestimmter Gewinnbetrag für die Vorzugsaktionäre reserviert. Der verbleibende Gewinn wird zu gleichen Anteilen auf die Stamm und Vorzugsaktien verteilt. Bei der Überdividende übersteigt die Dividende auf Vorzugsaktien die Dividende auf Stammaktien jeweils um einen
festen Betrag.
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