Management Lexikon - Wirtschaftslexikon
 
 
Suche im Management-Lexikon
 
 
 
     
  Suche nach Anfangsbuchstaben  
  A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z  
     
 

 

Weitere Begriffe :
Parkett
Neuer Markt
Ohne obligo

Gewerbebetrieb

(engl. business [enterprise]) Gewerbe ist jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete, nicht nur gelegentlich ausgeübte selbständige Tätigkeit in der Wirtschaft, ausgenommen die land und forstwirtschaftliche Urproduktion und die so genannten freien Berufe. Betriebe, die ein derartiges Gewerbe ausüben, bezeichnet man als Gewerbebetriebe. Der Begriff des Gewerbebetriebs ist Anknüpfungspunkt für zahlreiche Vorschriften des Privatrechts und öffentlichen Rechts, insb. des Steuer und Gewerberechts. § 1 der Gewerbeordnung enthält den Grundsatz der Gewerbefreiheit, soweit nicht die Gewerbeordnung oder andere Bundesgesetze Beschränkungen enthalten und damit auf die Gründung oder Arbeit von Gewerbebetrieben einwirken. Es gibt genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige Gewerbetätigkeiten. Für letztere ist eine Gewerbegenehmigung zu erwirken, die auf eine Personalkonzession abstellt; die sachbezogene Genehmigung ist i. d. R. eine Anlagengenehmigung.

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Gewerbeaufsichtsamt
 
Gewerbeertragsteuer

 

 
 

Rechtliche Hinweise | Impressum
Copyright 2009 - Management-Lexikon - www.manalex.de