Management Lexikon - Wirtschaftslexikon
 
 
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Weitere Begriffe :
Stückzinsen
Pro-Forma-Rechnung
Veblen-Effekt

Gewerbe

ist jede erlaubte, auf Gewinn gerichtete und auf gewisse Dauer angelegte, selbständige Tätigkeit. Ausgenommen hiervon sind die Urproduktion (primärer Sektor) und die freien Berufe. Gewerbebetriebe sind somit alle Unternehmen des Handels, der Industrie und des Verkehrs. Gesetzliche Regelung ist die GewO, daneben gibt es noch Gesetze mit Sonderregelungen für bestimmte Gewerbezweige (z.B. LebensmittelG, GüterkraftverkehrsG, HandwerksO usw.). Jedes von einer inländischen natürlichen oder juristischen Person ausgeübte Gewerbe stellt einen Beruf im Sinne des Grundgesetzes dar; hieraus leitet sich die Gewerbefreiheit als ein Teil der als Grundrecht verbürgten Berufsfreiheit ab. Dennoch kann im Interesse der Gefahrenabwehr eine Gewerbeerlaubnis als Genehmigung benötigt werden (z.B. für das Führen einer Apotheke).

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