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Weitere Begriffe :
Tarifvertrag
Verzugszinsen
Aufbauorganisation

Gesellschafterversammlung

ist die Zusammenkunft der Inhaber von Geschäftsanteilen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum Zwecke der in § 46 GmbHG aufgeführten Angelegenheiten (z.B. Feststellung der Jahresbilanz, Verteilung des Gewinns, Bestellung von Geschäftsführern usw.). Sie entspricht der Hauptversammlung einer AG und der Generalversammlung einer Genossenschaft.

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Gesellschaftsteuer

 

 
 

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