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Geschmacksmuster
ist ein Rechtsschutz für gewerbliche Nachbildung von neuen und eigenen Mustern oder Modellen. Schutzfähig sind zum Beispiel Tapeten oder Stoffmuster, Flaschenformen o.a. Geregelt im GeschmMG. Der Rechtsschutz beträgt bis zu 3 Jahren, Verlängerung auf maximal 15 Jahre möglich. Siehe auch Gebrauchsmuster, Patent, Warenzeichen.
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