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Geschäftsbericht
ist der Bericht, der für jedes Geschäftsjahr aufzustellen ist und in dem über den Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens Auskunft gegeben werden muß (Lagebericht), weiterhin ist der Jahresabschluß näher zu erläutern (Erläuterungsbericht). Adressaten des Geschäftsberichts sind die -Gesellschafter des Unternehmens und die interessierte Öffentlichkeit. Er ist insbesondere vorgeschrieben für die Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien (Kommanditgesellschaft) und die Genossenschaft sowie weitere Unternehmen nach PublizitätsG. Ausfuhrlich geregelt in §§ 160, 286 AktG.
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