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Geschäftsanteil
ist der Anteil eines - Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen, evtl. am Vermögen einer Gesamthandsgemeinschaft (Gesamthandsschuld). Bei der Genossenschaft der Gesamtbetrag der Einlagen eines Genossen (§ 7 GenG), bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach § 14 GmbHG der Betrag der übernommenen Stammeinlage.
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