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Genußschein
Genußscheine sind Wertpapiere, die dem Inhaber nur Anteile am Gewinn (oder auch Verlust) einer Aktiengesellschaft bzw. einen Anspruch auf Gewinnanteile sichern. Im Gegensatz zur Aktie sind mit einem Genußschein keine weiteren Mitgliedschaftsrechte, vor allem Stimmrechte, verbunden. Genußscheine sind börsenfähig, das heißt, sie können an der Börse gehandelt werden.
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