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Weitere Begriffe :
Havarie
Organgesellschaft
Ursprungslandprinzip

Gelegenheitsgesellschaft

ist eine Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Dabei schließen sich die Gesellschafter nur vorübergehend zusammen, um einen bestimmten Zweck zu erreichen. Beispiele: Konsortium zur Emission von Aktien, Arbeitsgemeinschaft von Bauunternehmen für ein bestimmten Projekt.

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