Geldwäsche
Unter Geldwäsche versteht man die systematische Tarnung und geschickte Verschleierung von Vermögenswerten durch finanzielle Transaktionen. Die zu waschenden Gelder wurden zumeist auf unrechtmäßige Weise erworben.
Geldwäsche ist nach Paragraph 262 Strafgesetzbuch strafbar.
Das Geldwäschegesetz (GwG) verlangt von Banken bei Bareinzahlungen von mehr als 15 000 Euro die Personalien des Einzahlers zu notieren und verdächtige Transaktionen der Polizei zu melden.
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