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Geldkarte

Im weitesten Sinne handelt es sich bei der Geldkarte um eine mit einem Chip oder Magnetstreifen versehene, bestimmte codierte und automatenlesbare Angaben über den Inhaber enthaltende Plastikkarte zum bargeldlosen Bezahlen oder für das Abheben vom Bargeld an Geldautomaten oder für andere Verfügungen (z.B. Kontoauszugsdrucker). In diesem Sinne sind auch Kundenkarten, mit denen nur in Filialen des ausgebenden Kreditinstituts über das Konto verfügt werden kann, und ec-Karten (Eurocheque-Karteri) Geldkarten. In engerem Sinne handelt es sich bei der Geldkarte - in der Schreibung »Geld-Karte« - um eine mit einem aufladbaren Chip versehene Karte, die an speziellen Ladestationen bis zu 400 DM aufgewertet werden kann und ausschließlich Zahlungsfunktion erfüllt (»electronic cash«). Die GeldKarte soll vor allem dazu dienen, kleinere Beträge zu begleichen. Im deutschen Einzelhandel ist die Akzeptanz wegen der hohen Investitionskosten für Lesegeräte und die Umstellung von Automaten (z. B. Zigaretten- und Getränkeautomaten) noch relativ gering. Der Anteil der GeldKarte am Einzelhandelsumsatz ist zur Zeit so niedrig, daß er laut Euro-Handelsinstitut statistisch nicht nachgewiesen werden kann.

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