Management Lexikon - Wirtschaftslexikon
 
 
Suche im Management-Lexikon
 
 
 
     
  Suche nach Anfangsbuchstaben  
  A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z  
     
 

 

Weitere Begriffe :
Automation
Business Angel
Propaganda

Gehalt

ist die Bezeichnung für das aus dem Arbeitsverhältnis zu leistende Entgelt für die Arbeit des Angestellten. Es kann nach dem geltenden Tarifvertrag oder nach Einzelvereinbarung bemessen werden. Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit besteht Anspruch auf Fortzahlung für die Dauer von 6 Wochen (§ 63 HGB, § 133c GewO, § 616 BGB). Siehe auch Lohn.

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Gegenstromverfahren
 
Gehalt / Gehälter

 

 
 

Rechtliche Hinweise | Impressum
Copyright 2009 - Management-Lexikon - www.manalex.de