Management Lexikon - Wirtschaftslexikon
 
 
Suche im Management-Lexikon
 
 
 
     
  Suche nach Anfangsbuchstaben  
  A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z  
     
 

 

Weitere Begriffe :
Einfuhr
Giroverkehr
Monopol

Gebühren

sind wie Beiträge und Steuern öffentliche Abgaben. Die öffentlichen Verwaltungen werden häufig nicht nur im öffentlichen, sondern auch im privaten Interesse des einzelnen tätig. Die Gebühren sind vom Gebührenpflichtigen für eine besondere Inanspruchnahme zu entrichten, z.B. für einen Verwaltungsakt wie Bau- oder Gewerbeerlaubnis (Verwaltungsgebühren) oder für eine Benutzung wie Maut oder Telefon (= Benutzungsgebühren).

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Gebrochene Preise
 
Gegengeschäft

 

 
 

Rechtliche Hinweise | Impressum
Copyright 2009 - Management-Lexikon - www.manalex.de