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Gebrauchsmuster
ist ein Rechtsschutz nach GebrMG, der sich auf Erfindungen erstreckt, die einem neuen Arbeits- oder Gebrauchszweck dienen. Es steht zwischen dem anspruchsvolleren Patent und dem weniger anspruchsvollen Geschmacksmuster. Für Gebrauchsmuster kommen hauptsächlich Werkzeuge, Spielwaren, Haushaltsgeräte usw. in Frage. Gebrauchsmuster werden beim Patentamt angemeldet.
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