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Schatzanweisung

Garantie

1. Nach BGB ein Vertrag, in dem die Haftung für einen bestimmten Erfolg übernommen wird. Nicht zu verwechseln mit der Bürgschaft. 2. Allgemeinsprachlich eine vertraglich vereinbarte Gewährleistung eines Herstellers (»Garantiekarte«). 3. im Auslandsgeschäft Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen des Bundes, die technisch über die HERMES- Kreditversicherungs AG und die Deutsche Revisions- und Treuhand-AG abgewickelt werden; siehe auch Risiko, Transferrisiko, Zahlungsrisiko.

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