Fusion
Eine Fusion stellt einen Zusammenschluss von zwei oder mehreren rechtlich selbständigen Unternehmen zu einer wirtschaftlich und rechtlich neuen Einheit dar. Es können zwei Formen unterschieden werden:
Fusion mit Gesamtrechtsnachfolge
Fusion ohne Gesamtrechtsnachfolge
Sie kann freundlich oder unfreundlich (= "unfriendly takeover") erfolgen bzw. auf horizontaler oder vertikaler Produktions- oder Handelsebene stattfinden. Aufgrund wettbewerbsrechtlicher Beschränkungen muss eine Fusion durch die zuständigen Kartellbehörden (Inland bzw. EU) genehmigt werden.
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