Management Lexikon - Wirtschaftslexikon
 
 
Suche im Management-Lexikon
 
 
 
     
  Suche nach Anfangsbuchstaben  
  A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z  
     
 

 

Weitere Begriffe :
Operations Research
Hands off
Bereitstellungsplanung

Fusion

Eine Fusion stellt einen Zusammenschluss von zwei oder mehreren rechtlich selbständigen Unternehmen zu einer wirtschaftlich und rechtlich neuen Einheit dar. Es können zwei Formen unterschieden werden:

Fusion mit Gesamtrechtsnachfolge
Fusion ohne Gesamtrechtsnachfolge
Sie kann freundlich oder unfreundlich (= "unfriendly takeover") erfolgen bzw. auf horizontaler oder vertikaler Produktions- oder Handelsebene stattfinden. Aufgrund wettbewerbsrechtlicher Beschränkungen muss eine Fusion durch die zuständigen Kartellbehörden (Inland bzw. EU) genehmigt werden.

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Fungibilität
 
Fusionskontrolle

 

 
 

Rechtliche Hinweise | Impressum
Copyright 2009 - Management-Lexikon - www.manalex.de