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Frachtkosten

Soweit es sich um Eingangsfrachten handelt, werden sie gewöhnlich in den Einstandspreis bezogener Materialien oder Komponenten-Bauteile einbezogen. So weit unterscheiden sich Einstandspreis vom Einkaufspreis. Die Ausgangsfrachten, oft auch als Sondereinzelkosten des Vertriebs bezeichnet, werden meistens angesetzt im Sinn einer Quasi-Erlösschmälerungsrate; vom Umsatz also abgezogen und damit auch den Deckungsbeitrag I vermindernd. Man könnte dazu eine Standard-Frachtratenmatrix bauen, geordnet nach Produktetypen und deren Gewichten und Sperrigkeiten zum einen (Spalten) sowie nach den Entfernungszonen zum anderen (Zeilen). In den Feldern der Matrix stünden dann Tonnne-Sätze für Standardfrachtraten; manchmal auch Prozentsätze vom Umsatz. Mit der Fakturierung lässt sich dann herausholen über die Produktetypen und die Standorte der Kunden die entsprechende Frachtrate.

Bestätigt wird der Einsatz als eine Art Erlösschmälerung noch dadurch, falls im Verkauf argumentiert wird, dass im Falle, in dem der Lieferant die Fracht übernimmt, eigentlich noch zusätzlich ein Rabatt gegeben ist.

Entstehen Frachtkosten aber so, dass zur Belieferung von Kunden oder Filialen bestimmte Touren bestehen für Fahrzeuge, die diese regelmäßig anfahren (z.B. die Bierkutscher um das Schornsteingebiet herum), so könnte man dies auch als Strukturkosten ausmachende Logistik-Infrastruktur ansehen und in der Segementrechnung den regionendirekten Strukturkosten zuweisen.

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