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Frachtbrief

ist eine Urkunde, die vom Absender eines Gutes für den Frachtführer ausgestellt wird (§ 426 HGB). Sie bestätigt den Frachtvertrag. Unterschied: Ladeschein. Das Frachtbriefdoppel kommt im Eisenbahnfrachtverkehr vor, wird von der Güterabfertigung gestempelt und beschränkt die Verfügungsmöglichkeiten des Absenders nach Auslieferung.

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