|
|
Frachtbrief
ist eine Urkunde, die vom Absender eines Gutes für den Frachtführer ausgestellt wird (§ 426 HGB). Sie bestätigt den Frachtvertrag. Unterschied: Ladeschein. Das Frachtbriefdoppel kommt im Eisenbahnfrachtverkehr vor, wird von der Güterabfertigung gestempelt und beschränkt die Verfügungsmöglichkeiten des Absenders nach Auslieferung.
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
|
|
|