Management Lexikon - Wirtschaftslexikon
 
 
Suche im Management-Lexikon
 
 
 
     
  Suche nach Anfangsbuchstaben  
  A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z  
     
 

 

Weitere Begriffe :
Kapitalbedarfsrechnung
Bedürfnis
Brainstorming

Firmenwahrheit

bezieht sich auf den Firmenkern, d.h. den Personen- oder Sachnamen und den Zusatz, der das Gesellschaftsverhältnis kenntlich macht. Bei Personenfirmen müssen Name des Inhabers und Firmenname übereinstimmen, bei Sachfirmen muß der Geschäftsgegenstand erkenntlich werden. Ein Einzelkaufmann darf z.B. nicht den Zusatz »OHG« fuhren, da hierdurch ein nicht bestehendes Gesellschaftsverhältnis angedeutet würde (§ 18 HGB).

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Firma
 
Firmenwert

 

 
 

Rechtliche Hinweise | Impressum
Copyright 2009 - Management-Lexikon - www.manalex.de