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Weitere Begriffe :
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Job
Telefonhandel

Fertigungsgemeinkosten

Die Fertigungsgemeinkosten werden anhand eines Betriebsabrechnungsbogens aus den folgenden Posten ermittelt:

* notwendige Fertigungsgemeinkosten,
* notwendige Materialgemeinkosten,
* allgemeine Verwaltungskosten,
* Abschreibungen der Anlagen, soweit sie auf die Fertigung entfallen,
* Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs,
* Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung und
* freiwillige soziale Leistungen.

Die entsprechenden Aufwandsposten der Gewinn- und Verlustrechnung weisen daher nur die Restbestände aus.

Handelsrechtlich kann gewählt werden: Entweder die Fertigungsgemeinkosten bei den Herstellungskosten zu aktivieren oder sie als Aufwand zu verbuchen (§ 255 Abs. 2 Sätze 3 bis 5 HGB). Entsprechend weisen daher die Konten der Fertigungsgemeinkosten unvermindert oder um die Herstellungskosten vermindert in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

siehe auch
>>> Deckungsbeitragsrechnung
>>> Gemeinkosten

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Fertigung
 
Fertigungssteuerung

 

 
 

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