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Factoring
Das Factoring bezeichnet die Übernahme und die Verwaltung offener Forderungen durch eine Factoring Gesellschaft, den Factor. Die Verwaltungsaufgaben können dabei die Fakturierung, die Buchführung, das Mahnwesen und das Inkasso umfassen. Wenn diese Funktionen beim Verkäufer bleiben, handelt es sich lediglich um eine Form der Absatzfinanzierung, die sog.
Forfaitierung, die speziell im Außenhandel verbreitet ist. Hinsichtlich der Funktionen unterscheidet man echtes Factoring und unechtes Factoring. Beim echten Factoring übernimmt der Factor neben der Dienstleistungs und Finanzierungsfunktion Dienstleistungen, Finanzierung) auch das Ausfallrisiko der Forderungen (Delkrederefunktion). Beim unechten Factoring wird die Delkrederefunktion vorn Factor nicht übernommen. Nach der Offenlegung der Forderungsabtretung unterscheidet man drei Grundformen: 1) Beim offenen Factoring weist der Klient den Drittschuldner in der Rechnung auf die Abtretung der Forderung an den Factor hin. 2) Beim halb offenen Factoring informiert der Klient den Drittschuldner in der Rechnung über die Abtretung der Forderung. Dieser kann jedoch sowohl an den Klienten wie an den Factor mit befreiender Wirkung leisten. 3) Beim stillen Factoring wird der Drittschuldner nicht über die Forderungsabtretung an den Factor informiert. Das Mahnwesen wird vom Factor auf Briefpapier des Klienten durchgeführt.
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