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Europäisches Währungssystem (EWS)
Seit 1979 bestehende Vereinbarung von Staaten der Europäischen Union über Wechselkursbindungen und Beistandskredite bei Zahlungsbilanzungleichgewichten. Mit Hilfe der Umrechnungseinheit ECU wurden Leitkurse festgelegt, die innerhalb einer Bandbreite am freien Markt schwanken können. Ursprünglich sollten die Leitkurse für lange Zeit fest bleiben, sie wurden häufig angepasst (Realignments). Die Bandbreite war ursprünglich auf insgesamt 4,5 % festgelegt, sie liegt zur Zeit bei 30 %, d.h. 15 % nach jeder Seite. Die Wechselkurse werden insoweit garantiert, dass die Notenbank am oberen Interventionspunkt die gefragten Währungen anbietet und am unteren Interventionspunkt gegen eigene Währung ankauft. Wenn ihre Devisenreserven am oberen Interventionspunkt nicht ausreichen, kann die Notenbank Währungskredite von dem Europäischen Währungsinstitut erhalten, die in ECU verrechnet werden. Es ist vorgesehen, dieses System auch nach Einführung des Euro mit den Ländern der EU, die nicht teilnehmen, als sogenanntes EWS II in modifizierter Form weiterzuführen.
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