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Erwerbswirtschaftliches Prinzip

Betriebe und Unternehmen in marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystemen haben als Zielsetzung das erwerbswirtschaftliche Prinzip. Hierunter ist zu verstehen: das Streben nach Gewinnmaximierung (Gewinn), was die Verlustminimierung (Verlust) einschließt, nach angemessener Kapitalverzinsung (Angemessenheitsprinzip), nach Rentabilitätsmaximierung (s Rentabilität), nach Maximierung des Marktanteiles, nach größtem Shareholder Value, worunter im Allgemeinen eine hohe Dividende und ein hoher Kurswert bzw. innerer Wert der Kapitaleinlage (Einlagen) der Anteilseigner verstanden wird. In einer staatlichen Planwirtschaft (Zentralverwaltungswirtschaft) steht dagegen die Staatsplanerfüllung im Vordergrund; die hier geltende Zielsetzung heißt plandeterminierte Leistungserstellung.

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