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Erwerbsunfähigkeit
ist nach den Regeln der Rentenversicherung gegeben, wenn eine so weitgehende Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Krankheit, Gebrechen oder körperliche oder geistige Schwäche eintritt, daß eine regelmäßige Erwerbstätigkeit nicht mehr möglich ist oder dadurch nur mehr geringfügige Einkünfte erzielt werden können. Siehe auch Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfahigkeit.
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