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Ertragswert
ist jener Wert, welcher einem Anlagegegenstand (z.B. Wertpapiere, Beteiligungen) am Bilanzstichtag beigelegt wird (Bewertung). Er errechnet sich aus den erwarteten und auf den Stichtag abgezinsten zukünftigen Erträgen aus der jeweiligen Anlage.
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