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Entwicklungshilfe

Sammelbegriff für alle Maßnahmen zur Unterstützung des wirtschaftlichen Aufbaus und der sozialen Entwicklung von Entwicklungsländern. Sie zielen auch auf eine Steigerung des internationalen Handels der Entwicklungsländer untereinander (Süd-Süd-Handel) sowie des Handels mit den Industrieländern (Nord-Süd-Handel). Die Entwicklungshilfe erfolgt bilateral (von Staat zu Staat) oder multilateral (unter Einschaltung internationaler Organisationen). Neben der bilateralen Entwicklungshilfe leistet Deutschland multilaterale Kapitalhilfen über zahlreiche internationale Organisationen (zum Beispiel Weltbankgruppe) und Fonds (zum Beispiel Europäischer Entwicklungsfonds (EEF)). Darüber hinaus gewährt sie Entwicklungshilfe über Einrichtungen der Vereinten Nationen sowie durch die Beteiligung an regionalen -»Entwicklungsbanken.
Folgende Arten der Entwicklungshilfe werden unterschieden:
- Kapitalhilfe: Umfaßt Kredite und nicht rückzahlbare Zuwendungen (Grants). Auf diese Weise werden auch deutschen Exporteuren Liefermöglichkeiten in die Entwicklungsländer eröffnet. Sie ist jedoch in der Regel nicht an eine Verpflichtung des Empfängerlandes zur Abnahme deutscher Leistungen gebunden. Deutsche Exporteure müssen des wegen grundsätzlich an internationalen Ausschreibungen teilnehmen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist zuständig für die Bearbeitung bilateraler Kredite und die Ausgestaltung der Kreditverträge mit den ausländischen meist staatlichen Kreditnehmern
- Technische Hilfe: Maßnahmen der technischen Beratung, Planung von Industrieprojekten, Verwaltungs- und Ausbildungsberatung usw. Zuständig ist die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ). Sie erfaßt deutsche Interessenten und fordert sie bei Ausschreibungen zur Abgabe von Angeboten auf.

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