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Weitere Begriffe :
Außerordentliche Aufwendungen
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
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Entscheidung

Entscheidung




1. Eine Entscheidung ist die Wahl für eine von zwei oder mehreren Alternativen (Möglichkeiten).


2. Entscheidung erfolgt bewusst. Dies bedeutet eine Abgrenzung gegenüber intuitivem oder unbewusstem Handeln oder Nichthandeln, Reaktionen sowie Quasi-Entscheidungen, die durch Regeln, Anweisungen und Programme vorgegeben sind. Bewusste Entscheidungen werden oft durch unbewusste Einflüsse mitbestimmt (Normen, Wertvorstellungen und Präferenzen).


3. Das Kriterium der Selbstverpflichtung beschreibt den Charakter der Verbindlichkeit von Entscheidungen, d. h. den Abschluss gedanklicher Überlegungen und die Vorgabe für anschließendes Verhalten. Hiermit erfolgt eine Abgrenzung gegenüber reinen Gedankenspielen.

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