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Einlagensicherung
Für das Vertrauen der Anleger in den Geld- und Kapitalmarkt ist die Sicherheit ihrer Einlagen von höchster Bedeutung. Viele Sparer und andere Anleger fragen sich, was mit ihren Geldeinlagen geschehen mag, wenn das Kreditinstitut pleite geht. Für diesen Fall gewähren alle - zumindest deutschen - Banken einen ausreichenden Einlagenschutz. Sowohl das private als auch das öffentliche Kreditgewerbe unterhalten’ Sicherungsfonds, denen zum Beispiel der jeweilige Bankenverband angeschlossen ist. Diese Sicherungsfonds haften im Falle eines Falles für die Einlagen der Sparer. Eine Besonderheit gibt es bei den Volks- und Raiffeisenbanken sowie den Sparkassen. Hier erstreckt sich die Sicherung des Kreditinstituts nicht allein auf die Einlagen, sondern das ganze Institut ist gegen eine Insolvenz abgesichert. Diese Form der Sicherung nennt man Institutssicherung. Bei den Sparkassen müssen notfalls Gemeinden, Städte oder die Länder für das von Insolvenz bedrohte Institut geradestehen und ihm Liquidität gewährleisten, (Anstaltslast und Gewährträgerhaftung)
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