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Einkommensteuer

(engl. income tax) Der Einkommenbesteuerung unterliegen natürliche Personen. Das deutsche Einkommensteuerrecht unterscheidet zwischen unbeschränkter, beschränkter und erweitert beschränkter Einkommensteuerpflicht. In sachlicher Hinsicht erstreckt sich die Einkommensteuerpflicht auf bestimmte Einkunftsarten, die im Gesetz abschließend aufgezählt sind. Um dem Grundsatz der Einkommenbesteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des betreffenden Steuerbürgers Rechnung zu tragen, werden bei der Ermittlung der einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage zahlreiche sach oder personenbezogene Verhältnisse berücksichtigt (siehe auch Doppelbesteuerungsabkommen). Die Einkommensteuer wird auf unterschiedliche Weise erhoben. Die bedeutendste Erhebungsform ist die Lohnsteuer; daneben wird die Steuer in der Form des Zinsabschlags und der Kapitalertragsteuer erhoben. Die Einkommensteuer ist eine Gemeinschaftsteuer, d. h., das Aufkommen steht dem Bund, den Ländern und den Gemeinden gemeinsam zu. Bei der Einkommensteuer handelt es sich um eine direkte Steuer (Steuersubjekt und Steuerschuldner sind identisch).

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