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Eingetragener Verein

im Gegensatz zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist der Verein ein körperschaftlicher Zusammenschluß mehrerer Personen mit einem einheitlichen Namen (z.B. TSV 1860 e.V), der auf eine gewisse Dauer ausgerichtet und vom Wechsel seiner Mitglieder unabhängig ist. Er kann unter seinem Namen klagen und verklagt werden, seinen Gläubigern haftet nur das Vereinsvermögen.

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