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Einfuhrumsatzsteuer
ist eine Sonderform der Umsatzsteuer. Sie wird auf importierte Gegenstände erhoben und regelt sich im wesentlichen nach den gleichen Vorschriften wie die Inlandsumsatzsteuer. Sie dient dazu, importierte Güter genauso mit Umsatzsteuer zu belasten wie inländische Güter.
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