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Einfuhrlizenz

(Einfuhrgenehmigung) ist bei einer Politik der Kontingentierung von Importen die erforderliche Erlaubnis zur Einfuhr gewisser Güter. In der Bundesrepublik für wenige spezielle Waren durch AWV geregelt. Im Welthandel nach wie vor neben Schutzzöllen ein Mittel zur Abschirmung der inländischen Wirtschaft, als Protektionismus vom GATT abgelehnt.

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