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Einfuhrkontingent

Mengenmäßige Begrenzung der Einfuhr von Waren, deren Import nicht liberalisiert oder durch zulässige Schutzmaßnahmen beschränkt ist. Einfuhrkontingente werden insbesondere im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik der Europäischen Union (EU) festgelegt, und zwar als nationale Kontingente oder als Gemeinschaftskontingente, die ihrerseits in nationale Quoten aufgeteilt werden, die in der Regel durch die im Bundesanzeiger (BAnz) veröffentlichten Einfuhrausschreibungen nach Maßgabe der im Rahmen von Handelsabkommen vereinbarten Warenkontingente festgelegt werden. Kontingentierte Waren bedürfen grundsätzlich der Einfuhrgenehmigung. Einfuhrkontingente sind von besonderer Bedeutung bei der Einfuhr von Textilien, da die EU aufgrund der von ihr festgelegten gemeinsamen Einfuhrregelungen für bestimmte Textilien mit Ursprung aus Drittländern Höchstmengen festgelegt hat. Kontingente existieren auch für die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Hier wird die Einfuhrgenehmigung als Einfuhrlizenz bezeichnet.

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