Management Lexikon - Wirtschaftslexikon
 
 
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Weitere Begriffe :
Sekundäre Kosten
Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
Vertikales Marketing

Drittverwahrung

Nach dem Depotgesetz kann der Verwahrer von Wertpapieren, also die depotführenden Kreditinstitute, die Wertpapiere bei einem anderen Institut, regelmäßig bei einer Wertpapiersammelbank, zur Verwahrung weitergeben, ohne bei dem Einlieferer ausdrücklich eine Ermächtigung einholen zu müssen.

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