Doppelbesteuerung
bedeutet mehrfache Besteuerung einer Steuerquelle beim gleichen Steuerpflichtigen. Sie kommt vor im Inland (z.B. Gewinn unterliegt der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer wie auch der Gewerbeertragsteuer) und international (der gleiche Steuerpflichtige soll wegen des gleichen Steuertatbestandes zur gleichen Steuer von mehreren Staaten gleichzeitig erfaßt werden). Zur Beseitigung solcher Nachteile schließen die Staaten Doppelbesteuerungsabkommen ab.
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