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Diskontpolitik
Bezeichnung für die Festlegung der Bedingungen für den Ankauf von Wechseln durch die Deutsche Bundesbank. Auch Rediskontpolitik genannt, da Wechsel von den Kreditinstituten angekauft werden, die diese von ihren Kunden angekauft haben. Durch die Veränderung der Bedingungen des Ankaufs stellt die Diskontpolitik ein wichtiges Instrument dar, welches es der Bundesbank erlaubt, die Geldschöpfung der Kreditinstitute zu beeinflussen. Siehe auch Rediskont.
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